Das Agrarrecht besteht aus vielen Teilbereichen, traditionell vor allem dem Recht der Landwirtschaft. Darüber hinaus werden aber auch u.a. das Recht der Forstwirtschaft, des Sortenschutzes, der Fischerei, der Jagd und das Tierrecht zum Agrarrecht gezählt.

Es ist kein konzeptionell eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst vielmehr eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die für landwirtschaftliche Betriebe Relevanz haben und die in den verschiedensten Rechtsbereichen vorzufinden sind. So finden sich Regelungen über das Agrarrecht sowohl im Zivil- als auch im Öffentlichen Recht und im Strafrecht in den unterschiedlichsten Gesetzestexten wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem GrundstücksverkehrsGesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und vielen weiteren.

Wesentliche Gebiete und Vorschriften im Agrarrecht sind unter anderem:

Landwirtschaftliche Sonderbestimmungen im Erb- und Familienrecht
Landpachtrecht und landwirtschaftliches Grundstücksverkehrsrecht
Landwirtschaftsspezifische Vertragstypen
Produkthaftungsrecht
Sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Sondervorschriften für
Landwirtschaftsbetriebe
Bau- und immissionsrechtliche Sonderbestimmungen für
Landwirtschaftsbetriebe
Forstrecht, Jagdrecht und Fischereirecht
Natur- und Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht
Landwirtschaftliches Beihilferecht
Agrarspezifisches Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

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Das Agrarrecht dient vor allem dem Schutz der landwirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Unternehmen, aber auch der Sicherung der Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Für keine andere Branche hat der Gesetzgeber derartig viele Spezialregelungen normiert wie für die Landwirtschaft. Zudem ist das Agrarrecht durch zahlreiche EU-Regelungen geprägt.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Agrarrecht möglichst umfangreich zu informieren.

Zusätzlich empfehlen wir darüber hinaus folgende Seiten zum Thema:

Deutsche Gewerkschaft für Agrarrecht

Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht

Deutscher Bauernverband