Hauptpflicht des Rechtsanwalts ist dabei vor allem die umfassende rechtliche Beratung des Mandanten, insbesondere die Aufklärung über alle Risiken des konkreten Falls, mit dem Ziel, dem Mandanten den sichersten Weg aufzuzeigen. Verletzt der Rechtsanwalt eine dieser Pflichten, ist er dem Mandanten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, dies ist ein Fall der Anwaltshaftung. Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die Anwaltshaftung abzuschließen, die für Anwaltsfehler zahlen muss, so ist garantiert, dass der Mandant den Schaden vollumfänglich ersetzt bekommt.
Als Anwaltshaftung wird die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten aufgrund der Verletzung seiner anwaltlichen Pflichten verstanden.