Im Arzthaftungsrecht gibt es, bevor man den Weg einer Zivilklage beschreitet, die Möglichkeit eines kostenfreien, außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens bei der zuständigen Landesärztekammer, sofern der Arzt diesem zustimmt.
Das Arzthaftungsrecht befasst sich mit sämtlichen Ansprüchen des Patienten gegen den behandelnden Arzt, der seine ärztlichen Sorgfaltspflichten gegenüber dem Patienten verletzt.