Rechtlich versteht man unter einem Geburtsschaden eine Schädigung, die während der Geburt oder unmittelbar danach bei einem Neugeborenen auftritt. Es handelt sich um eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die durch Fehler oder Versäumnisse während der Schwangerschaft, der Geburt oder der unmittelbaren postnatalen Phase verursacht wurde.

Ein Geburtsschaden kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise ärztliche Behandlungsfehler, unzureichende Überwachung der Schwangerschaft oder Geburt, unangemessener Geburtsvorgang, verspätete Diagnose oder Behandlung von Komplikationen usw.

Rechtlich kann ein Geburtsschaden zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen führen. Die rechtliche Beurteilung und Durchsetzung solcher Ansprüche hängt von den spezifischen Umständen des Falls und den geltenden Gesetzen des jeweiligen Landes ab.

BGH-Urteile zum Thema Geburtsschaden:

  • BGH, Urteil vom 25. November 2014 – VI ZR 376/13: In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass bei einem Geburtsschaden grundsätzlich eine Amtshaftung des Krankenhauses in Betracht kommt, wenn ein grober Organisationsfehler vorliegt. Es geht um die Frage der Haftung des Krankenhauses für Fehler bei der Organisation der Geburtshilfe.
  • BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 – VI ZR 261/16: In dieser Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass bei einem Geburtsschaden die Beweislast für die Kausalität zwischen dem ärztlichen Behandlungsfehler und dem Schaden beim Kind beim Geschädigten liegt. Es geht um die Frage, wer den Beweis erbringen muss, dass ein Behandlungsfehler für den Geburtsschaden verantwortlich ist.
  • BGH, Urteil vom 3. Juli 2018 – VI ZR 132/18: Hier hat der BGH festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch wegen eines Geburtsschadens auch dann bestehen kann, wenn der Schaden auf einem Behandlungsfehler während der Schwangerschaft beruht. Es geht um die Frage, ob ein Behandlungsfehler vor der Geburt eine Haftung des Arztes begründen kann.