Rechtlich versteht man unter einem Geburtsschaden eine Schädigung, die während der Geburt oder unmittelbar danach bei einem Neugeborenen auftritt. Es handelt sich um eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die durch Fehler oder Versäumnisse während der Schwangerschaft, der Geburt oder der unmittelbaren postnatalen Phase verursacht wurde.
Ein Geburtsschaden kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise ärztliche Behandlungsfehler, unzureichende Überwachung der Schwangerschaft oder Geburt, unangemessener Geburtsvorgang, verspätete Diagnose oder Behandlung von Komplikationen usw.
Rechtlich kann ein Geburtsschaden zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen führen. Die rechtliche Beurteilung und Durchsetzung solcher Ansprüche hängt von den spezifischen Umständen des Falls und den geltenden Gesetzen des jeweiligen Landes ab.