Das Beamtenrecht findet seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 33 des Grundgesetzes. Einfachgesetzlich ist das Beamtenrecht uneinheitlich geregelt, die wichtigsten Gesetze im Beamtenrecht sind das Beamtenstatusgesetz, auf Bundesebene vor allem das Bundesbeamtengesetz und auf Länderebene vornehmlich die jeweiligen Länderbeamtengesetze.
Das Beamtenrecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Beamtenverhältnis, insbesondere die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Beamten in Deutschland zum Gegenstand haben.