Gesetzlich geregelt ist das Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht insbesondere im Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) / der Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV) und dem Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) /der Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV).
Das Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht befassen sich mit den gewerblichen Schutzrechten Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster.