Die folgenden Ausführungen der Seite Gekündigt, was tun? gelten vorwiegend für die Kündigung eines Arbeitsvertrags. Informationen zur Kündigung im Mietrecht finden Sie hier. Kündigung bezeichnet die einseitige Beendigung z.B. eines Arbeitsvertrags, da die Kündigung des Arbeitsvertrags entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgehen kann. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsvertrags durch arbeitgeberseitige Kündigung, sieht sich der Arbeitnehmer häufig gravierenden Veränderungen gegenüber. Es ist daher und aufgrund der mit Zugang des Kündigungsschreibens zu laufen beginnenden arbeitsrechtlichen Fristen von grundlegender Bedeutung, sich sofort über die bestehenden Rechte und Pflichten nach Kündigung des Arbeitsvertrags zu informieren. Hier hilft meist nur der Rat eines auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätigen Rechtsanwaltes. Die folgenden Informationen, die Ihnen (und mit dem Thema Kündigung des Arbeitsvertrags nicht vertrauten Rechtsanwälten) einen kleinen Überblick über die rechtliche Situation bei Beendigung des Arbeitsvertrags durch Kündigung bieten sollen, können fachlichen Rat durch einen mit dem Problemkreis Kündigung von Arbeitsverträgen erfahrenen Rechtsanwalt nicht ersetzen!