Um Schutz für die jeweilige geistige Schöpfung zu erlangen, bedarf es meist einer Anmeldung bei einer zuständigen Behörde (zB Deutsches Patent- und Markenamt – DPMA) im Bereich gewerblicher Rechtsschutz. In einigen Fällen kann man Schutz auch schon durch die schlichte Benutzung im Rechtsverkehr erlangen.
Gewerblicher Rechtsschutz umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich mit den gewerblichen Schutzrechten (zB Patent, Marke..) beschäftigen. Auch das Wettbewerbsrecht wird zum Bereich gewerblicher Rechtsschutz gezählt.