Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, es ist daher in den unterschiedlichsten Gesetzen geregelt, dazu gehören vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch, die Grundbuchordnung und das Wohnungseigentumsgesetz.
Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die sich mit den Rechtsverhältnissen und den Rechten an Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen befassen.