Als eine Immobilie wird ein Grundstück oder ein Bauwerk bezeichnet. Weil es sich bei Immobilien um nicht bewegliche Sachen handelt, bezeichnet man sie auch als sogenannte Liegenschaften bzw. bezeichnet das Recht daran als Liegenschaftsrecht.

Auch Eigentumswohnungen zählen zur Immobilien, sodass sich das Immobilienrecht dementsprechend mit dem Kauf und der Veräußerung von Eigentumswohnungen beschäftigt. Dies ist in dem Wohnungseigentumsrecht im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. In diesem Bereich können sehr häufig Probleme auftauchen, deren Lösung vor dem Abschluss des Kaufvertrages erfolgen sollte. Eine Verbindung zu der  Hauseigentümergemeinschaft kann über viele Jahre bestehen und letztlich lediglich durch einen Verkauf beendet werden. Um die Entstehung künftiger Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten z.B. die Rücklagen und der Verwaltungssituation unbedingt vorab geprüft werden.

Das Immobilienrecht bzw. Grundstücksrecht ist der Oberbegriff für alle Rechtbereiche, die mit dem

  • Erwerb
  • der Veräußerung,
  • der Belastung,
  • oder der Nutzung

einer Immobilie verbunden sind.

Das Immobilienrecht beschränkt sich jedoch nicht nur auf die klassischen Geschäfte wie Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung einer Immobilie, sondern umfasst darüber hinaus auch solche Themen wie Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs), Verbriefungsmodelle, Non-Performing Loans, PPP-Modelle und Privatisierung.

Am häufigsten kommt das Immobilienrecht jedoch bei dem Kauf und der Veräußerung einer Immobilie zur Anwendung.

Die entscheidenden Vorschriften im Immobilienrecht, die sich auf den Kauf einer Immobilie beziehen und insbesondere für den Abschluss eines Kaufvertrags gelten, befinden sich in den schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Eigentumsübertragung oder Einräumung eines Rechts an einer Immobilie wird dagegen von den sachenrechtlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.

Abschluss

Das Immobilienrecht wird zudem auf bundesstaatlicher Ebene u.a. durch das Baugesetzbuch(BauGB), die Energieeinsparordnung(EnEV), das Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) und die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bestimmt. Auf landesrechtlicher Ebene beinhaltet das Immobilienrecht u.a. die Landesbauordnung, das Denkmalschutzgesetz, das Nachbarrecht und das Landesrecht.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Immobilienrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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