Schon bevor ein Unternehmen seine Gläubiger nicht mehr befriedigen kann, aber dies absehbar ist, sollte im Insolvenzrecht unverzüglich ein Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt werden, um zu vermeiden, dass man sich zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche oder strafrechtlicher Verfolgung aussetzt.
Das Insolvenzrecht umfasst alle Vorschriften, die sich mit dem Insolvenzverfahren befassen und den Fall der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) eines Schuldners betreffen. Gesetzlich Geregelt ist das Insolvenzrecht insbesondere in der Insolvenzordnung (InsO).