Es gibt für das IT-Recht kein eigenes Gesetzeswerk, es handelt sich vielmehr um eine Querschnittsmaterie, die sich in vielen Vorschriften in unterschiedlichsten Gesetzen wiederfindet. Viele Bereiche basieren im IT-Recht beispielsweise auf den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuchs, zB Vertragsrecht (§§ 241 ff., 433 ff. BGB), AGBs (§§ 305 ff. BGB) oder eCommerce (§§ 312 b ff. BGB). Weitere relevante Gesetze sind im IT-Recht unter anderem das UrhG, BDatSchG, TKG oder das StGB.
Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die sich mit dem Recht der elektronischen Datenverarbeitung, im Wesentlichen also mit den rechtlichen Zusammenhängen im Bereich Computer und Internet befassen.