Geregelt ist das Jagdrecht vor allem in dem öffentlich-rechtlichen Bundesjagdgesetz bzw. den Länderjagdgesetzen. Zudem finden sich unterschiedlichste Regelungen im Zivilrecht (zB §§ 90a, 960 BGB) oder im Strafrecht (zB § 292 StGB).
Das Jagdrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Thema Jagd betreffen. Es ist vornehmlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen, es finden sich aber auch im Zivil- oder Strafrecht Regelungen von jagdrechtlicher Relevanz.