Ein Kartell ist ein Zusammenwirken mehrerer Unternehmen zur Beeinflussung des Wettbewerbs zu Ihren Gunsten und oder zum Nachteil anderer Wettbewerbsteilnehmer. Kartelle schädigen grundsätzlich die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und das Gemeinwohl und sind deshalb verboten, vgl. § 1 GWB.
Das Rechtsgebiet Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst im Wesentlichen alle Rechtsvorschriften, die die negative Beeinflussung des Wettbewerbs (zB durch Kartelle) betreffen und dem Schutz und Erhalt des Wettbewerbs dienen.