Das Kaufrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und umfasst im Wesentlichen alle Rechtsvorschriften, welche die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages betreffen.
Der Kaufvertrag ist der am häufigsten abgeschlossene Vertrag im alltäglichen Leben. Der Gesetzgeber hat das Kaufrecht daher in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs detailliert geregelt. Der Kaufvertrag kann im Kaufrecht in der Regel mündlich geschlossen werden. Ausnahmen bestehen beispielsweise beim Verkauf von Grundstücken, welcher im Kaufrecht einer notariellen Beurkundung bedarf.
Gegenstand eines Kaufvertrags sind in der Regel Sachen, also körperliche Gegenstände, es können aber auch andere Gegenstände wie Rechte, z.B. Forderungen, verkauft werden. Auch können beispielweise Tiere Gegenstand eines Kaufvertrags im Kaufrecht sein, § 90a BGB.