Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Markenrecht möglichst umfangreich zu informieren.
Als allgemeines Vertragsrecht wird die Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen verstanden, die sich mit privatrechtlichen Verträgen und Vertragstypen aller Art und den Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern befassen.