Der Bereich Mediation befasst sich mit der zumeist außergerichtlichen Streitbeilegung auf Basis des freiwilligen Verfahrens der Mediation.
Bevor es zu einem langwierigen, nervenaufreibenden und kostspieligen Gerichtsprozess kommt, ist es meist sinnvoll, eine außergerichtliche Konfliktlösung zB im Wege einer Mediation zu finden. Aber auch während eines schon laufenden Prozesses ist die Mediation eine sinnvolle Möglichkeit, Rechtsfrieden herbeizuführen. Es handelt es sich um ein von den streitenden Parteien freiwillig durchgeführtes, meist privates, außergerichtliches Verfahren. Auch eine gerichtliche Mediation ist in einigen Ländern möglich. Beide Parteien einigen sich bei einer Mediation auf einen Mediator, der das Mediationsverfahren leitet und durch die Verhandlungen führt. Der Mediator ist im Bereich Mediation allparteilich, das heißt er steht auf der Seite beider Parteien. Er macht dabei selbst keine Lösungsvorschläge oder Empfehlungen und setzt sich nicht mit dem Inhalt des Konflikts auseinander, er sorgt nur für ein faires Verfahren und hilft den Konfliktparteien, selbst Lösungen zu finden. Als Mediatoren werden häufig qualifizierte Rechtsanwälte tätig, zwingend ist dies jedoch nicht.
Bei der Mediation endet das Verfahren anders als bei Schieds- oder Schlichtungsverfahren nicht mit einer Entscheidung oder einem Vorschlag des Mediators. Entweder kommt es zu einer Streitbeilegung oder die Mediation ist gescheitert.