In keinem Rechtsgebiet ergehen mehr Gerichtsentscheidungen jährlich als im Mietrecht. Grundlage für die Beurteilung einer Streitigkeit im Mietrecht bieten daher mit konstant zunehmender Bedeutung die hunderttausende bereits gefällten Urteile und Beschlüsse. Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Mietrecht möglichst umfangreich zu informieren.
Im Mietrecht ist für das Zustandekommen eines Mietverhältnisses ist Mietvertrag zwischen der Mieterin oder dem Mieter auf der einen Seite und der Vermieterin oder dem Vermieter auf der anderen Seite erforderlich. In dem Mietvertrag müssen laut Mietrecht zumindest die konkrete Wohnung, die Höhe der Miete sowie der Beginn des Mietverhältnis angegeben werden. Der Vertrag muss im Mietrecht nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden. Ausreichend ist auch eine mündliche Vereinbarung. Ausnahmen bestehen im Mietrecht für den Zeitmietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sowie für den Staffel- und den Indexmietvertrag.