Geregelt ist das Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere im OWiG, welches die allgemeinen Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten und das Bußgeldverfahren enthält, sowie in unterschiedlichen Gesetzen, in denen Ordnungswidrigkeiten normiert sind.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit geringfügigen Gesetzesverstößen, den sogenannten Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Bußgeld sanktioniert werden und den damit verbundenen Vorschriften zum Bußgeldverfahren.