Das Patentrecht umfasst alle Vorschriften, die sich mit dem Patent als gewerbliches Schutzrecht befassen, insbesondere die Erteilung und Schutzwirkung des Patentes und das Verfahren der Anmeldung eines Patentes im Patentrecht.
Ein Patent bietet die Möglichkeit, eine neue technische Erfindung vor dem unbefugten, gewerblichen Gebrauch Dritter schützen zu lassen. Hat man ein Patent erwirkt, kann man im Patentrecht folglich andere Personen von der Nutzung ausschließen oder ihnen die Nutzung erlauben, was z.B. durch Erteilung einer Lizenz geschieht.
Patentschutz erwirkt man im Patentrecht durch eine Anmeldung des Patentes beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Hauptvoraussetzungen sind Neuheit, auf erfinderischer Tätigkeit beruhend und gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung, vgl. § 1 PatG. Die Schutzdauer beträgt im Patentrecht längstens 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Möchte man seine Erfindung auf europäischer Ebene schützen, kann man im Patentrecht das Patent auch beim Europäischen Patentamt (EPO) nach dem anmelden. Es besteht im Patentrecht weiter die Möglichkeit einer noch weiter reichenden internationalen Anmeldung des Patents auf Grundlage des Patentzusammenarbeitsvertrages (PCT).