Das Pferderecht befasst sich mit allen rechtlichen Themen und Beziehungen rund ums Pferd wie beispielsweise dem Pferdekauf, der Pferdezucht oder dem Reitsport.
Das Pferderecht ist kein eigenständig geregeltes Rechtsgebiet. Es umfasst vielmehr jene Vorschriften, die rechtliche Verhältnisse im Zusammenhang mit Pferden betreffen und findet sich in unterschiedlichen Gesetzestexten. Rechtliche Grundlage für das Pferderecht ist dabei insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch.
Ein wesentlicher Themenkomplex im Pferderecht sind die Kaufverträge über Pferde und die hierbei zu beachtenden Besonderheiten. Bei einem Pferd handelt es sich zivilrechtlich gesehen zwar nicht um eine Sache, jedoch werden die Regeln über Sachen entsprechend auf Tiere angewandt, vgl. § 90 a BGB. Ein Pferd kann man daher wie ein Auto kaufen und verkaufen, es kann ebenso wie ein Auto mangelhaft sein (z.B. im Falle einer Krankheit) und der Käufer hat gegen den Verkäufer im Pferderecht Mängelgewährleistungsrechte. Auch die Regeln über den Verbauchsgüterkauf gem. §§ 474 ff. BGB sind im Pferderecht grundsätzlich anwendbar.
Weiterer großer Themenpunkt im Pferderecht ist die Tierhalterhaftung für durch Pferde verursachte Schäden (zB Personen- oder Sachschäden). Eine Haftung kann sich im Pferderecht insbesondere aus § 833 BGB ergeben, welcher eine verschuldensunabhängige Haftung für Luxustiere und eine vermutete Verschuldenshaftung für Nutztiere normiert.