Wird eine Prüfung nicht korrekt durchgeführt (z.B. Befangenheit eines Prüfers) oder eine Prüfungsleistung im Prüfungsrecht falsch bewertet, gebietet es das Recht auf effektiven Rechtschutz aus Art. 19 GG, gegen diese Fehler vorgehen zu können.
Das Prüfungsrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts und betrifft sämtliche Rechtsvorschriften, die sich insbesondere mit der Durchführung von staatlich organisierten und gesetzlich geregelten Prüfungen und Bewertungen von Prüfungsleistungen in Deutschland befassen.