Auf öffentlich-rechtlicher Ebene betrifft das Recht rund um das Tier insbesondere den Tierschutz, der seit dem 1.8.2002 in unserer Verfassung unter Art. 20a GG als Staatszielbestimmung verankert ist. Um dieser Staatszielbestimmung gerecht zu werden, existiert insbesondere das Tierschutzgesetz, welches besondere Vorschriften zur Tierhaltung und -behandlung, zur Schlachtung, zu Tierversuchen, zur Zucht und zum Tierhandel, sowie tierrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften beinhaltet.
Das Recht rund um das Tier, auch als Tierrecht bezeichnet, ist ein juristisches Querschnittsgebiet, welches sämtliche Rechtsvorschriften umfasst, die im Zusammenhang mit Tieren stehen.