Das Arbeitsrecht wird auch als Sonderrecht der Arbeitnehmer bezeichnet. Das Arbeitsrecht wurde erst ab den 20er Jahren umfassender entwickelt. Da das Arbeitsrecht durch Reformen, Gesetzesänderungen und unzählige Gerichtsentscheidungen selbst für Rechtsanwälte kompliziert geworden ist, kann im Streitfall auf Beistand durch einen Rechtsanwalt, der im Arbeitsrecht erfahren ist, nicht verzichtet werden. Gerade Arbeitnehmer sind auf umgehende Beratung durch einen Rechtsanwalt angewiesen, da der Arbeitgeber meist über einen Wissensvorsprung im Arbeitsrecht verfügt und sich bereits mit seinem Rechtsanwalt abgestimmt haben wird.