Ebenso wie das Familienrecht ist auch das Erbrecht häufig von rechtlich anspruchsvollen Auseinandersetzungen gekennzeichnet. Grund ist hier hauptsächlich die gesetzliche Festlegung der Erbfolge als Universalsukzession und das Vorliegen einer Gesamthand bei mehreren Erben. Daher folgen oft auf die traurige Nachricht des Verlustes eines geliebten Angehörigen umso mehr belastende gerichtliche Auseinandersetzungen um das Erbe, die oftmals Verwandtschaften in Streitigkeiten zieht und so zu einer erheblichen Belastung oder zum Bruch dieser führt. Das Erbrecht erfordert von dem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt neben Erfahrung und die Bereitschaft sich konstant in dem in stetem Wandel stehenden Erbrecht fortzubilden insbesondere ein Höchstmaß sozialer Kompetenz.