Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt in vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und zu erhalten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, stehen dem Mieter nach dem Gesetz verschiedene Rechte zu. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Vermieter auf die Beseitigung der Mängel und somit zur Instandsetzung der Mietsache zu verklagen. Er kann aber (zusätzlich) auch die Miete in angemessener Höhe mindern (Mietminderung, § 536 BGB) und/oder von seinem Zurückbehaltungsrecht gegen die Mietforderung Gebrauch machen.