Das Reiserecht umfasst insbesondere diejenigen Rechtsvorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen Reiseveranstalter und Reisendem regeln.

Wer heutzutage eine Urlaubsreise plant und dabei Flug, Unterkunft, Bahnticket etc. nicht selbstständig und kompliziert einzeln buchen möchte, der greift meist auf Pauschalangebote zurück. In solchen Fällen kommt in der Regel ein Reisevertrag zustande.

Der Reisevertrag wird im Reiserecht zwischen Reisendem und Reiseveranstalter geschlossen und ist in § 651 a BGB normiert. Reiseveranstalter ist nach § 651 a Abs. 1 BGB, wer eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringt (Reise). Dabei bedient sich der Reiseveranstalter zur Erbringung der einzelnen Reiseleistungen im Reiserecht meist sogenannter Leistungserbringer, die dann die konkreten Einzelleistungen erbringen (zB Flug, Hotel, Veranstaltungen, etc.) und die Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters sind. Zu unterscheiden ist im Reiserecht zudem der Reiseveranstalter vom Reisebüro, welches in der Regel lediglich vermittelnd tätig wird und nur selten selbst Reiseveranstalter ist.

Gegenstand von Auseinandersetzungen im Reiserecht sind regelmäßig folgende Bereiche:

  • Reisemangel
  • Ausschlussfrist / Präklusion im Reiserecht
  • Schadensersatz (Haftung des Reiseveranstalters, des Reisebüros, der Leistungserbringer)
  • Schmerzensgeld
  • Entschädigung wegen entgangener Urlaubszeit
  • Kündigung wegen höherer Gewalt
  • Mängelanzeige vor Ort
  • Verjährung im Reiserecht
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Krankheit im Reiserecht
  • Verspätung

Abschluss

Das Reiserecht basiert im Wesentlichen auf den § 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Des Weiteren spielen die §§ 823 ff. BGB eine große Rolle im Reiserecht, da den Reiseveranstalter im Reiserecht für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise verantwortlich und die vertraglichen Gewährleistungsansprüche häufig aufgrund der Ausschlussfrist gem. § 651 g BGB oder aufgrund von Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden können.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Reiserecht möglichst umfangreich zu informieren.

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