Das Reiserecht basiert im Wesentlichen auf den § 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Des Weiteren spielen die §§ 823 ff. BGB eine große Rolle im Reiserecht, da den Reiseveranstalter im Reiserecht für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise verantwortlich und die vertraglichen Gewährleistungsansprüche häufig aufgrund der Ausschlussfrist gem. § 651 g BGB oder aufgrund von Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden können.
Das Reiserecht umfasst insbesondere diejenigen Rechtsvorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen Reiseveranstalter und Reisendem regeln.