Unter einem Schaden im rechtlichen Sinne versteht man die unfreiwillige Einbuße an Vermögenswerten Rechtsgütern infolge eines bestimmten, von außen auf sie einwirkenden Ereignisses. Das Schadensersatzrecht bestimmt, welche Schäden in welchem Umfang von wem ersetzt werden müssen. Schadensersatzansprüche können sich aus Gesetz oder aus Vertrag ergeben.