Schadensersatzrecht

Unter einem Schaden im rechtlichen Sinne versteht man die unfreiwillige Einbuße an Vermögenswerten Rechtsgütern infolge eines bestimmten, von außen auf sie einwirkenden Ereignisses. Das Schadensersatzrecht bestimmt, welche Schäden in welchem Umfang von wem ersetzt werden müssen. Schadensersatzansprüche können sich aus Gesetz oder aus Vertrag ergeben.

Wenngleich die Schadensersatzansprüche häufig als Annex der jeweiligen Rechtsgebiete (z.B. der Unfall am Arbeitsplatz) Rechtsgebiete betrachtet werden, die wichtigsten Fragen stellen sich immer wieder: Hat der Schädiger fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt? Wie kann man den Schaden beziffern? Welche Beweise sind von welcher Partei zu führen? Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden oder hat er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen? Hat der Geschädigte neben seinem Schaden auch Vorteile, die er sich anrechnen lassen muss? Gibt es in einem Rechtsstreit prozessuale Besonderheiten?

Weil diese Fragen auch in unterschiedlichen Regelungszusammenhängen nach den gleichen oder zumindest nach ähnlichen Kriterien beantwortet werden, macht es Sinn, das „Schadensersatzrecht“ auch aus verschiedenen Regelungszusammenhängen heraus zusammenzufassen.

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