Schadensersatz bei Flugzeugabsturz

Regelmäßig sind die Schadensersatzansprüche von Hinterbliebenen deutlich höher als die durch die Fluggesellschaften gezahlten freiwilligen Zahlungen.

Darüber hinaus bestehen Ansprüche auf Zahlungen aus privaten Lebens- und Unfallversicherungen. Da die Versicherer jedoch von sich au nicht auf die Berechtigten zugehen, meist sogar versuchen, berechtigte Forderungen zurückzuweisen, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Das gilt für jede Schadensregulierung, so auch bei Flugzeugabstürzen.

Zwar bieten die meisten Fluggesellschaften meist von sich aus Zahlungen an, die sich in der Gesamtsumme bisweilen gewaltig darstellen, tatsächlich jedoch nicht ansatzweise die Rechte der Hinterbliebenen abdecken.

Die unberatenen Angehörigen der Opfer von Flugzeugabstürzen nehmen die sie übervorteilenden Angebote oft widerspruchslos an, da sie sich in Trauer befinden. Doch später stellt sich heraus, dass insbesondere im Todesfall eines Unterhaltspflichtigen der erhaltene Betrag vorn und hinten nicht ausreicht und das berechtigte Gefühl, in der eigenen Trauer auch noch ausgenutzt worden zu sein erschwert neben den finanziellen Umständen die Gesamtsituation, die der Flugzeugabsturz verursacht.

Nachträgliche Zahlungen auf Schadensersatz wegen des Flugzeugabsturzes sind oft vertraglich durch die Fluggesellschaften ausgeschlossen.

Ein im Schadensersatzrecht erfahrener Anwalt ist in der Lage Sie mit der nötigen Distanz zum Geschehen über Ihre Rechte und Ansprüche aufklären und sie bestmöglich gegenüber den Airlines und Versicherern abzuschirmen, er wird dafür sorgen, dass die vermeintlich betroffenen Verursacher nicht ihre Notlage gegen sie ausnutzen.

Folgende Absprüche stehen im Raum:

a) gegenüber dem Haftpflichtversicherer der Fluggesellschaft

– Geltendmachung von auf die Erben übergegangener Schmerzensgeldansprüche
– Schmerzensgeld der Hinterbliebenen oft Schockschaden
– Geltendmachung von Unterhaltsschäden für Ehegatten und Kinder
– Barunterhaltsschäden bei Ehegatten und Kindern
– Betreuungsunterhaltsschäden Ehegatten und Kinder
– Ausfall bei der Haus- und Familienarbeit
– Beerdigungskosten

b) gegenüber dem privaten Unfallversicherers

– Leistungsanspruch bei Invalidität
– Ansprüche für die Übergangszeit
– Krankenhaustagegeld
– Genesungsgeld
– Leistungsansprüche im Todesfall

Da die Fälle regelmäßig sofortiges anwaltliches Handel erfordern, bieten wir Termine auch an Feiertagen und den Wochenenden.

Umfangreiche Informationen zum Thema Schadensersatz finden Sie auf unserem Portal schadensersatz.net.