Das Schulrecht ist Ländersache (Art. 30 GG, Art. 70 I GG), weshalb es weitestgehend in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer normiert ist. Zudem existieren im Schulrecht zahlreiche landesrechtliche Verordnungen.
Das Schulrecht umfasst als juristisches Querschnittsgebiet sämtliche Rechtsvorschriften, die in irgendeiner Weise die Schule betreffen.