Das Versicherungsvertragsgesetz stellt dabei die wichtigste Rechtsquelle des Versicherungsrechts dar. Es regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer sowie sonstigen aus dem versicherungsvertrag Begünstigten.
Das Versicherungsrecht (Privatversicherungsrecht) umfasst alle rechtlichen Normen, Bestimmungen und Vorschriften, die sich auf das Versicherungswesen beziehen. Das Privatversicherungsrecht unterscheidet sich von dem Sozialversicherungsrecht insbesondere dadurch, dass das private Versicherungsverhältnis nicht unmittelbar durch Gesetz, sondern erst durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages begründet wird. Dies kann freiwillig oder auch wegen einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen. Auch bei dem gesetzlichen Zwang für den Versicherungsnehmer, sich zu versichern, entsteht das Versicherungsverhältnis jedoch erst durch den Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht unmittelbar durch Gesetz (wie im Sozialversicherungsrecht).